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Alarmübertragung

Der Übergang zur IP-Technologie erfordert erhebliche Anpassungen. Anbieter müssen mit dem hohen Tempo der technischen Entwicklungen und des Wissens Schritt halten – mit allen daraus resultierenden Konsequenzen. Darüber hinaus besteht Unsicherheit hinsichtlich der angewandten Technologien und deren Stabilität.

Beim Einsatz von IP-Netzwerken entfallen eine Reihe von Sicherheiten, die früher selbstverständlich waren. Dies wird insbesondere durch die Vielzahl unterschiedlicher Dienste und Anwendungen verursacht, die diese Netzwerke nutzen. Die einzige Konstante ist dabei die wechselnde Auslastung, Verfügbarkeit und Integrität dieser Netzwerke und der einzelnen Verbindungen. Es gibt keine allgemein gültigen Garantien für eine bestimmte Verbindungsart in Bezug auf Verfügbarkeit, Übertragungs- bzw. Laufzeit, Integrität und Schutz vor Manipulation. Daher ist eine kontinuierliche Überprüfung der Leistungsfähigkeit jedes einzelnen operativen Alarmübertragungssystems erforderlich. Die Geräte von Telesignal bieten diese Sicherheiten jedoch!

Gemäß der EN 50136 besteht ein Alarmübertragungssystem aus den folgenden Komponenten:

  • Alarmübertragungsgerät am Standort
  • Netzwerk(e)
  • Alarmempfänger in der Notruf- und Serviceleitstelle

Die vollständige Integration der wichtigsten Alarmsysteme eröffnet eine neue Dimension. Die Lösung bietet eine vollständige Dual-Path-Alarmübertragung, unabhängig von Infrastruktur oder Anbieter, und ist für Sicherheitsgrade 2 bis 4 (DP2 bis DP4 nach EN 50136) geeignet. Kein Netzmanagement erforderlich, keine Konflikte mit anderen Anwendungen im Netzwerk, kein Routing, kein Port-Forwarding, keine Firewall-Einstellungen. Hochwertige Verschlüsselung, zentral verwalteter Zugriff für Administration, Audit-Trail, Protokollierung – und selbstverständlich alles mit 24/7 Support.

Die von Telesignal angebotenen Geräte und Lösungen entsprechen den einschlägigen europäischen Normen sowie den in Deutschland gültigen DIN-EN- und VdS-Richtlinien für Alarmübertragungssysteme.
Unsere Produkte erfüllen die Anforderungen gemäß EN 50136 (Alarmübertragungssysteme) sowie die in der Praxis relevanten Vorgaben der VdS Schadenverhütung GmbH.

Darüber hinaus verfügen die Übertragungsgeräte der TSEC 3000-Serie über die erforderlichen Zulassungen nach EN 54-21 und EN 54-4 für die Verwendung in zertifizierten Brandmeldeanlagen.

Der Einsatz nicht zugelassener oder nicht geprüfter Übertragungseinrichtungen für vorgeschriebene Alarmweiterleitungen – insbesondere an eine Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) gemäß DIN EN 50518 – verstößt gegen die geltenden Normen und kann als Ordnungswidrigkeit oder strafbare Handlung gewertet werden.